Warum ein Fachanwalt?
1.
Fachanwalt darf sich nur nennen, wer in einem Rechtsgebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschlussprüfung absolviert hat, nachweist, dass er in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig ist und sich ständig fortbildet. All dies wird von der Rechtsanwaltskammer überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist.
2.
Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei (seit dem 01.09.2009 drei) Fachanwaltsbezeichnungen führen. Für die Verleihung des zusätzlichen Titels Fachanwalt muss ein Rechtsanwalt mindestens drei Jahre ununterbrochen über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und zudem den Nachweis erbringen, auf dem betreffenden Fachgebiet besondere theoretische Kenntnissse und erhebliche praktische Erfahrungen zu besitzen.
Im Anschluss an die Verleihung des Fachanwaltstitels hat sich der Fachanwalt sodann ständig auf dem betreffenden Fachgebiet unter jährlicher Aufsicht der zuständigen Rechtsanwaltskammer fortzubilden.
Die Berufsträger unserer Kanzlei erfüllen die vorgenannten Voraussetzungen und bieten daher die ausgewiesene Gewähr für eine kompetente und effiziente Vertretung der übertragenen Mandate in den betreffenden Rechtsgebieten. |