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Prozesskostenbeihilfe

Hier finden Sie verschiedene Standard-Formulare zur Prozesskostenbeihilfe. Klicken Sie einfach auf den für Sie interessanten Link und eine PDF-Datei öffnet sich in einem neuen Fenster. Diese können Sie dann einfach abspeichern oder direkt ausdrucken.

 

Merkblatt für die Bewilligung von Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe

Ein informativer Leitfaden der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zu den Grundlagen der Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe.

> broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/staatskanzlei/beratungs-und-prozesskostenhilfe/2

Antrag auf Beratungshilfe

Für eine anwaltliche Erstberatung und aussergerichtliche Vertretung in den Rechtsgebieten Familien-, Miet-, Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Öffentlichen Recht können Sie unter Nachweis des Vorliegens der wirtschaftlichen Voraussetzungen (z.B. bei Bezug von Leistungen der ARGE) Beratungshilfe beantragen. Die anwaltliche Vergütung wird in diesem Fall bis auf einen geringen Eigentanteil (derzeit 20,00 €) von der Staatskasse getragen.

> www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf (PDF-Datei 64 KB)

Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Für eine gerichtliche Auseinandersetzung (z.B. Klage, Ehescheidung, Umgangsrechtsverfahren, Sorgerechtsverfahren oder auch notwendigen Einstweiligen Verfügungen/Anordnungen) kann Ihnen bei Vorliegen der wirtschaftlichen und sachlichen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe (auch ratenfrei) bewillligt werden. Die gesetzlich vorgesehene anwaltliche Vergütung trägt in diesen Fällen ebenfalls die Staatskasse.
Anmerken möchten wir an dieser Stelle, dass Sie für familienrechtliche (z.B. Ehescheidung) und arbeitsrechtliche Klage- und Prozessverfahen regelmässig Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die anwaltliche Vergütung aus eigenem Vermögen zu tragen.

> www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/hkr_120a_rvg.pdf (PDF-Datei 298 KB)

Fragebogen zum Versorgungsausgleich im Ehescheidungsverfahren

Im Falle einer Ehescheidung hat das Familiengericht von Amts wegen, das heißt automatisch, den Ausgleich der während der Ehezeit von beiden Ehepartnern erworbenen Rentenanwartschaften durchzuführen (Versorgungsausgleich).

> www.justiz.nrw.de/BS/formulare/versorgungsausgleich/v_10.pdf (PDF-Datei 321 KB)

Merkblatt für das Ausfüllen des Fragebogens zum Versorgungsausgleich

Ein informativer Leitfaden der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Ausfüllen des Fragebogens zum Versorgungsausgleich im Ehescheidungsverfahren.

> www.justiz.nrw.de/BS/formulare/versorgungsausgleich/zwischentext_formulare_vor_famrg/v_1a.pdf (PDF-Datei 833 KB)

 
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